Restitution
Bereits im September 1945 kam es zu ersten Rückforderungen geraubter Bücher.
Generell verhielt sich die SUB in der Frage der Rückgabe von NS-Raubgut zunächst passiv. Geschädigte mussten sich an die Stabi wenden und erhielten in der Regel kurze negative Bescheide. In den Akten der Stabi finden sich aus der Zeit von 1945–1969 elf Anfragen von Privatpersonen oder Institutionen, die auf der Suche nach geraubtem Eigentum waren.
Auf nachhaltiges Bestreben der Jewish Trust Corporation übergab die Stabi ihr 1954 15 Bände; 897 weitere Titel – größtenteils aus jüdischem Privateigentum - bot sie der Jüdischen Gemeinde Hamburg an. In drei Fällen wurden über das Wiedergutmachungsamt Ausgleichszahlungen an Erben gezahlt.
Eine von der Kulturbehörde 1951 an die Stabi gerichtete Anfrage nach dem Verbleib von Büchern aus jüdischem Besitz beantwortete die damalige Bibliotheksleitung eher ausweichend, Nachforschungen zu diesem Thema gab es keine.
Erst seit der Washingtoner Erklärung vom Dezember 1998 änderte sich die Praxis in der Stabi. Seitdem wird aktiv nach NS-Raubgut im Bibliotheksbestand geforscht, um mit möglichen Erben der ursprünglichen Eigentümer eine „faire und gerechte“ Einigung zu erzielen.
In der Mehrzahl lasse sich den gefundenen Provenienzen nur kleinere Buchbestände von meist unter 10 Titeln zuordnen, die es zu restituieren gilt. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um kostbare Einzelausgaben oder Sammlerstücke, sondern um typische „Gebrauchsliteratur“, deren Wert vor allem ideell zu bemessen ist.
Bis heute (12.2018) hat die Stabi Hamburg in 32 Fällen die von der Washingtoner Erklärung geforderten "fairen und gerechten" Lösungen gefunden.
- Bücher wurden an die Familien zurückgegeben.
- Bücher wurden auf Wunsch der Erben an andere Institutionen wie z.B. das Leo Baeck Institut in New York oder das Centrum Judaicum in Berlin überstellt.
- Bücher wurden der SUB Hamburg von den Erben geschenkt.
In die Bücher, die der SUB von den Erben geschenkt werden, binden wir einen kurzen Lebenslauf des ursprünglichen Eigentümers ein, damit dieser und sein Schicksal nicht vergessen werden.