Ausgangspunkt der Provenienzrecherche sind Besitzvermerke in den als Raubgut klassifizierten Büchern, wie etwa handschriftliche Namenseinträge, Exlibris, Besitzstempel oder andere Spuren, die einen Rückschluss auf frühere Eigentümer zulassen.

Leider sind nur in einem kleinen Teil der verdächtigen Bücher solche Spuren zu finden und auch diese helfen nicht immer weiter: Ein Exlibris, das nur den Vornamen nennt, ein handschriftlicher Besitzvermerk, der nur die Initialen verrät, ein verblasster Stempel – all dies sind Spuren, die leider schnell ins Nichts führen.

Auch das Wissen um einen Familiennamen garantiert nicht den Erfolg der Recherche. Häufig vorkommende Namen wie z.B. Cohn lassen die Recherchen oft schnell im Sande verlaufen.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus erhalten sind. Diese sind in vielen Fällen, absichtlich oder unabsichtlich, vernichtet worden und können nicht mehr befragt werden.

Selbst wenn Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer ermittelt sind, heißt das nicht, dass ein Kontakt zustande kommt. Oft findet man aus der Zeit der Wiedergutmachungsverfahren nur alte Adressen, an denen die Erben längst nicht mehr wohnen.

Außerdem: Nicht jeder Erbe möchte mit der schmerzhaften Vergangenheit seiner Familie konfrontiert werden – auch das muss respektiert werden. Umso erfreulicher ist es, wenn ein Kontakt hergestellt werden kann und die Familie der ursprünglichen Eigentümer glücklich über die Rückgabe der Bücher ihrer Großeltern, Großtanten oder Väter ist.