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Plakat der Ausstellung

Als größte wissenschaftliche Bibliothek Hamburgs setzte auch die Stabi ab 1933 die bibliotheks- und literaturpolitischen Vorgaben der Nationalsozialisten weitgehend widerspruchslos um. Diese betrafen hauptsächlich die gesonderte Aufstellung des als „schädlich und unerwünscht“ klassifizierten Schrifttums sowie entsprechende Benutzungsbeschränkungen.

Darüber hinaus präsentierte sich die Bibliothek auch öffentlich als linientreu. Vor allem aufgrund des persönlichen Engagements von Direktor Gustav Wahl trat sie u.a. mit zahlreichen Ausstellungen hervor, die sich thematisch mühelos in den Rahmen der offiziellen NS-Propaganda fügten.

Und auch die Möglichkeiten der Bestandsvermehrung durch die kostenlose Übernahme oder günstige Erwerbung verfolgungsbedingt entzogener Buchbestände nutzte die Stabi nur allzu gern, litt sie doch wie alle Bibliotheken unter chronischer Erwerbungsmittelknappheit. Das NS-Raubgut stammte aus dem Eigentum von Bürgern und Organisationen, die zwischen 1933 und 1945 aus unterschiedlichen Gründen verfolgt wurden.

In der SUB gelangten insbesondere im Rahmen des „Wiederaufbaus“ nach den verheerenden Luftangriffen der alliierten Operation Gomorrha, bei denen im Juli 1943 ca. 700.000 der bis dahin gesammelten 850.000 Bände vernichtet wurden, große Mengen an NS-Raubgut in die Bibliothek. Die beschlagnahmten, geraubten oder zwangsverkauften Bücher kamen als „Geschenk“ von der Gestapo, als Vorzugserwerbung vom Gerichtsvollzieheramt und als „reguläre“ Erwerbung von der Reichstauschstelle in Berlin oder von Antiquariaten aus dem ganzen Reichsgebiet.

Diese bedenklichen Erwerbungen wurden in den Zugangsjournalen der Bibliotheken unter anderem als „Überweisungen“, „Geschenke“ oder „alter Bestand“ bezeichnet. Bis heute lagert das Raubgut in den Magazinen vieler Bibliotheken.

Mit der Washingtoner Erklärung von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden von 1999 wurden die öffentlichen Einrichtungen in Deutschland aufgefordert, in ihrem Besitz befindliches NS-Raubgut zu ermitteln und an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Die Staats-und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sieht es als ihre Verpflichtung an, dieser Aufforderung Folge zu leisten.

Als erster Schritt zur Auffindung von NS-Raubgut in den Beständen der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek wurden die Zugangsjournale 1940–1944 gesichtet. Eine kontinuierliche, systematische und langfristige Einbindung in das Tagesgeschäft hat sich angeschlossen. Die Kollegen handeln in dem Bewusstsein, dass dieses Thema Teil der Geschichte unseres Hauses ist und damit alle angeht.

Während der letzten Jahren haben die oft detektivischen Nachforschungen in einigen Fällen zu den Erben der rechtmäßigen Eigentümer der Bücher geführt. Mit ihnen allen konnte eine - so auch in der Washingtoner Erklärung geforderte - „faire und gerechte Lösung“ gefunden werden. In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten.